Rz. 150

Zur Vermeidung des Ausspruchs betriebsbedingter Kündigungen kann ein vorgeschaltetes Freiwilligenprogramm angeboten werden.

 

Formulierungsbeispiel

Vor Ausspruch der in diesem Interessenausgleich vereinbarten betriebsbedingten Kündigungen wird der Arbeitgeber Arbeitnehmern im Betrieb anbieten, auf freiwilliger Basis durch Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung auszuscheiden. In dem Maße, in dem sich Mitarbeiter bereitfinden, Aufhebungsverträge abzuschließen, reduziert sich die Anzahl der in diesem Interessenausgleich festgelegten betriebsbedingten Kündigungen. Für den Abschluss dieser Aufhebungsvereinbarungen gelten die Rahmenbedingungen, die in der Betriebsvereinbarung zum Freiwilligenprogramm vom heutigen Tage festgelegt sind.

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