Rz. 33
Das Vergütungsverzeichnis Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG gliedert sich in 7 Teile:
Teil 1 | – | Allgemeine Gebühren: Einigungsgebühr, Aussöhnungsgebühr, Erhöhung für mehrere Auftraggeber, Hebegebühr etc. |
Teil 2 | – | Außergerichtliche Tätigkeit einschließlich Vertretung im Verwaltungsverfahren |
Teil 3 | – | Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren |
Teil 4 | – | Strafsachen: Wahlanwalt und gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt |
Teil 5 | – | Bußgeldsachen: Wahlanwalt und gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt |
Teil 6 | – | Sonstige Verfahren |
Teil 7 | – | Auslagen |
Rz. 34
Die einzelnen Teile des Vergütungsverzeichnisses sind unterteilt in Abschnitte (z.B. Teil 3, Abschnitt 1 = 1. Rechtszug) bzw. weitergehend auch in Unterabschnitte (z.B. Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 = Berufung, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht).
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