Rz. 11

Vereinbarungen treffen die Ehegatten sowohl anlässlich der Eheschließung als auch anlässlich der Trennung oder Scheidung, wenngleich solche Vereinbarungen bei Haushaltsgegenständen in der Praxis seltener vorkommen als bei Ehewohnungssachen. Gleichwohl ist zu beobachten, dass in jüngerer Zeit notarielle Vereinbarungen immer häufiger, neben einer Regelung der die Ehewohnung betreffenden Belange, auch Regelungen zu den Haushaltsgegenständen enthalten. Der Rechtsanwalt ist deshalb gehalten, seinen Mandanten auch zu fragen, ob etwa Vereinbarungen bezüglich der Haushaltsgegenstände getroffen worden sind und dies entsprechend zu dokumentieren, um ein spätere Haftung auszuschließen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge