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Viele Arbeitgeber haben solche Situationen schon erlebt: Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin soll sensible Kundendaten weitergegeben oder Kollegen belästigt haben. Wenn der Verdacht einer Straftat oder schweren Fehlverhaltens im Raum steht, muss schnell gehandelt werden. Wie HR rechtlich professionell mit Verdachtsmomenten umgeht und warum Prävention so wichtig ist. 

Wenn der Verdacht auf eine Straftat oder ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin aufkommt, stehen Arbeitgeber vor komplexen Herausforderungen, die weit über die rein arbeitsrechtliche Bewertung hinausgehen. Die korrekte und rechtssichere Durchführung interner Untersuchungen ist für die Integrität und die Compliance-Struktur des gesamten Unternehmens von zentraler Bedeutung. 

Unternehmen, die auf einen Verdachtsfall stoßen, sehen sich mit einer Reihe drängender Fragen konfrontiert: Was muss sofort passieren? Wer muss eingebunden werden? Welche Beweise dürfen wie gesichert werden? Und: Wann ist eine Kündigung tatsächlich rechtlich zulässig?

Die Bandbreite möglicher arbeitsrechtlicher Reaktionen reicht – abhängig von der Schwere der in Rede stehenden Pflichtverletzung und dem jeweiligen Ermittlungsstand – von der bloßen Abmahnung über die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung bis hin zur außerordentlichen, insbesondere auch zur sogenannten Verdachtsk...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
Personalmagazin 5/2026

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