Vorbehalte gegenüber künstlicher Intelligenz im Personalwesen

Im Personalwesen bestehen große Vorbehalte gegenüber Entscheidungs­verfahren, die auf künstlicher Intelligenz (KI) basieren. Dabei haben diese gegen­über mensch­­lichen Entscheidungen einen signi­fi­kanten Vorteil: Die Auswahl­­kriterien sind nachvoll­zieh­bar, die Ent­scheidungs­wege ebenso. Vorausgesetzt, HR öffnet die "Blackbox KI". Dann stehen die Chancen gut, Diskriminierungen zu vermeiden.

Ob beim Entsperren des Smartphones per Gesichtserkennung oder der Kommunikation mit dem virtuellen Assistenten via Spracherkennung, KI-Anwendungen sind längst Teil unseres Alltags. Auch im Personalmanagement gewinnen KI-basierte Systeme eine immer größere Bedeutung. Vom Recruiting über das Matching von Projektanforderungen mit Mitarbeiterprofilen bis hin zu datengestützten Entwicklungsprogrammen für Mitarbeitende: Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig.

Erlernte Vorurteile 

Schnellere, effizientere Prozesse und eine Entlastung der Personalabteilung sind dabei nur zwei von vielen Vorteilen. Gleichzeitig entstehen jedoch Risiken. Denn die Daten, mit denen eine Künstliche Intelligenz in HR arbeitet, sind personenbezogen und damit hoch sensibel. Neben Datenschutzaspekten hat sich das Diskriminierungspotenzial in Algorithmen als große Herausforderung erwiesen. Denn: KI-basierte Personalsysteme lernen von Menschen und arbeiten mit Daten, die ausgewertet eine Entscheidungshilfe darstellen sol...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
Personalmagazin 5/2022

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