Workation rechtssicher vorbereiten

Mobiles Arbeiten aus dem Ausland eröffnet Beschäftigten wie Arbeitgebern neue Möglichkeiten. Rechtlich müssen Arbeitsmodelle wie "Work from Anywhere" (WFA) oder "Workation" gut vorbereitet werden. Insbesondere die Frage, inwieweit Drittstaatsangehörige innerhalb der Europäischen Union mobil arbeiten dürfen, gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Die Arbeitgeber stehen – national wie international – zueinander im Wettbewerb, um Fachkräfte zu gewinnen und attraktiv zu bleiben. Sie bieten daher zunehmend flexible Arbeitsmodelle an – darunter auch das mobile Arbeiten aus dem Ausland, das es Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ermöglicht, Beruf und persönliche Lebenssituation besser zu vereinbaren. Gleichzeitig stärkt es die Arbeitgebermarke und zeigt, dass moderne Unternehmen auf die veränderten Erwartungen ihrer Beschäftigten reagieren.

Trotzdem kann das Arbeiten aus dem Ausland komplexe arbeits-, datenschutz-, aufenthalts-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen aufwerfen und birgt das Risiko rechtlicher Unsicherheiten. Es müssen oft unterschiedliche nationale Vorschriften berücksichtigt werden, was sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmende zusätzlichen Abstimmungs- und Organisationsaufwand bedeutet. Ohne sorgfältige Vorbereitung und klare interne Richtlinien kann mobiles Arbeiten im Ausland daher schnell zu un...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
Personalmagazin 2/2026

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Schlagworte zum Thema:  Mobiles Arbeiten, Homeoffice, Entsendung, Arbeitsrecht