
Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen zwar möglicherweise nicht mehr zur Unwirksamkeit von Entlassungen – hier steht die Antwort des EuGH noch aus. Fehler beim Konsultationsverfahren haben aber weiterhin diese Folge. Ein Praxisleitfaden für ein sicheres Massenentlassungsverfahren.
Allgegenwärtige Personalabbaumaßnahmen rücken das Verfahren um Massenentlassungen wieder in den Vordergrund. "Wir holen jetzt den Personalabbau und die Restrukturierungen der vergangenen drei Jahre nach", wurde jüngst eine Outplacement-Beraterin im Handelsblatt zitiert. Dies spüren wir auch in unserer täglichen Beratungspraxis. Damit ist auch ein altbekanntes "Schreckgespenst" wieder relevant: Die Massenentlassungsanzeige. Aufgrund zweier Vorlagebeschlüsse des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 2 AS 22/23 (A); 6 AZR 152/22) besteht zwar die begründete Hoffnung, die Massenentlassungsanzeige könnte künftig einen Teil ihres "Schreckens" verlieren. Denn geht es nach den beiden Senaten, sollen Fehler bei der Erstattung der Massenentlassungsanzeige künftig zumindest nicht mehr zur Unwirksamkeit von Kündigungen führen. Eine Antwort aus Luxemburg zu den Vorlagebeschlüssen steht aber noch aus. Eine Sache ist jedoch klar: Fehler im Rahmen des Konsultationsverfahrens sollen auch weiterhin zur Unwirksam...
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