Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Abgrenzung private/betriebliche Aufwendungen
  • Handwerkerleistungen
  • Abgrenzung zu haushaltnahen Dienstleistungen
  • Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Instandhaltung betrieblicher Räume/Reparaturen und Instandhaltung von Bauten 4260 6450   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Privatentnahmen, Handwerkerleistungen 1806 2106    

So kontieren Sie richtig!

Werden an betrieblich genutzten Gebäuden durch eine Fremdfirma Wärmedämmungsarbeiten durchgeführt, werden die anfallenden Kosten auf das Konto "Instandhaltung betrieblicher Räume" 4260 (SKR 03) bzw. "Reparaturen und Instandhaltung von Bauten" 6450 (SKR 04) gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt auf das betreffende Kreditorenkonto.

 

Buchungssatz:

Instandhaltung betrieblicher Räume

Abziehbare Vorsteuer 19 %

an Kreditor

Werden die Wärmedämmungsarbeiten von eigenem Personal durchgeführt, werden die Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04) gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Löhne

an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Wärmedämmung durch Handwerker am Bürogebäude

Unternehmer Hans Groß lässt an seinem Bürogebäude von der Firma Meiser (Konto 89885) Wärmedämmungsarbeiten durchführen. Die Kosten betragen 17.850 EUR brutto.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4260/6450 Reparaturen und Instandhaltungen von Bauten 15.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 2.850 89885 Fa. Meiser 17.850
 

DATEV-Anwender: Automatische Buchung der Vorsteuer

Durch Verwendung des Steuerschlüssels "90" wird automatisch das Konto "Abziehbare Vorsteuer 19 %" angesprochen.

3 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: So buchen Sie bei Ausführung der Arbeiten durch Ihre Arbeitnehmer

Soweit an betrieblichen Gebäuden durch eigenes Personal Wärmedämmungsarbeiten durchgeführt werden, erfolgt die Buchung der betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04).

Häufig werden in der Praxis gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" im Rahmen eines Minijobs angestellt. In diesem Fall zahlen Sie Pauschalabgaben.

 
Praxis-Beispiel

Aushilfskraft übernimmt Wärmedämmungsarbeiten

Hans Groß hat eine Aushilfskraft "als Mädchen für alles" im Rahmen eines Minijobs angestellt. Dieser zahlt er monatlich 538 EUR (bis 31.12.2023: 520 EUR). In diesem Fall zahlt Hans Groß neben den 538 EUR (bis 31.12.2023 520 EUR) an Arbeitslohn folgende Pauschalabgaben:

 
Rentenversicherung 15 %
Krankenversicherung 13 %
Lohnsteuer 2 %
Umlage 1, 2 und Insolvenzgeld 1,1 %, 0,24 % und 0,06 %
Insgesamt 31,4 % von 538 EUR = monatlich 168,93 EUR

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4190/6030 Aushilfslöhne 538 1200/1800 Bank 538
4130/6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen 168,93 1742/3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 168,93

4 Vorgehen bei gemischt genutzten Gebäuden

Nicht selten wird ein Gebäude gemischt genutzt, z. B. das Erdgeschoss für betriebliche Zwecke (z. B. als Büro), das 1. und das Dachgeschoss für Privatzwecke.

Die auf die Privatwohnung entfallenden Aufwendungen können auf Antrag als Handwerkerleistungen in Höhe von 20 %, maximal jedoch 1.200 EUR von der Steuer abgesetzt werden.[1]

Sofern sich das Gebäude im Eigentum des Unternehmers befindet, kann für Wärmedämmmaßnahmen im Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2029 unter weiteren Voraussetzungen die Einkommensteuer auf Antrag wie folgt ermäßigt werden:[2]

 
Förderjahr Fördersatz Förderhöhe
im Jahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme 7 % 14.000 EUR
im darauffolgenden Kalenderjahr 7 % 14.000 EUR
im übernächsten Kalenderjahr 6 % 12.000 EUR
 
Hinweis

Auch bei Zuschüssen und Inanspruchnahme anderer Fördermaßnahmen kann die Steuerermäßigung beansprucht werden

Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG und die Inanspruchnahme etwaiger zinsverbilligter Darlehen oder steuerfreier Zuschüsse nach anderen Förderprogrammen schließt eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG aus.[3]

 
Praxis-Beispiel

Wärmedämmung an gemischt genutztem Gebäude

Unternehmer Hans Groß nutzt sein Einfamilienhaus zu 20 % für seine betrieblichen Zwecke. Er lässt von der F Meiser (Konto 89885) am gesamten Gebäude Wärmedämmungsplatten anbringen. Die Kosten betragen 17.850 EUR brutto.

Von den 17.850 EUR entfallen 20 % = 3.570 EUR auf seine betrieblichen Räume. Aus diesem Betrag kann er auch den Vorsteuerabzug geltend machen (= 570 EUR). Auf seine Privatwohnung entfallen 80 % = 14.280 EUR.

Unter den weiteren Voraussetzungen kann Hans Groß nun entweder 20 % = 2.856 EUR als Handwerkerleistung von seiner Steuerschuld abziehen oder die Einkommensteuer aufgrund der energetischen Sanierung wie folgt mindern:

 
Förderjahr Fördersatz Förderhöhe
im Jahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme 7 % 980 EUR
im darauffolgenden Kalenderjahr 7 % 980 EUR
im übernächsten Kalenderjahr 6 % 840 EUR

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4260/64...

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