Immaterielle Wirtschaftsgüter unterscheiden sich von den materiellen Wirtschaftsgütern durch ihre "Unkörperlichkeit"; es handelt sich zumeist um "geistige Werte", wie z. B. Ideen, und Rechte. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind z. B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte, aber auch ungeschützte Erfindungen[1], Know-how[2], Software[3], Rechte aus vertraglichen Wettbewerbsverboten, Belieferungsrechte, Kauf- und Verkaufsoptionen sowie der Geschäftswert.[4]

Daneben gibt es immaterielle Umlaufgüter, wie z. B. Leistungsschutzrechte eines Filmherstellers.[5] Die Abnutzbarkeit eines immateriellen Wirtschaftsguts entscheidet sich danach, ob seine Nutzung unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist.[6]

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