Grieger-Langer und die gefakte Kundenliste

Suzanne Grieger-Langer nennt sich "Profilerin" und zieht mit einer martialischen Show durch Deutschland, in der Binsenweisheiten über Persönlichkeit und Führung verbreitet werden. Sie findet zahlreiche Zuhörer, obwohl ihr Umgang mit der eigenen Vita und mit ihrer Kundenliste Zweifel an ihrer Kompetenz und Wahrheitsliebe aufkommen lassen.

Von der US-Serie "Criminal Minds" über "Special Agents" in Sat 1 bis zum ARD-"Polizeiruf 110": Profiler, auf gut Deutsch Fallanalytiker, sind bei komplexen Kriminalfällen im Fernsehen mit von der Partie. Auf dieser Welle will Suzanne Grieger-Langer mitschwimmen, wenn sie auf ihrer Lesereise zum selbstverlegten Buch "Cool im Kreuzfeuer" als "Profilerin" auftritt, die "live ermittelt": Schwarzer Overall, grobe Schnürstiefel, laute Musik, ein Schreibtisch wie ein 50er-Jahre-Kommissar mit rosa Akten wie bei Gericht als Deko, die schwarze Wand hinter der lebhaften Rednerin ist wild garniert, mal mit knallig formulierten Slogans, mal mit Zeichnungen.

Ein Abend der großen Versprechen

Persönlichkeitsentwicklung verspricht Suzanne Grieger-Langer ihren Show-Besuchern in Mönchengladbach für 49 Euro. MI6 und FBI werden bemüht, um im Privatleben und in Firmen Leistungsträger von Simulanten zu unterscheiden, Lügner zu entlarven, Feinde zu erkennen und sie aus dem Weg zu räumen. Ihre Versprechen an dem Abend sind groß: Jeder und jede kann sich über die 007 (!) Schritte Orientierung, Entscheidung, Fokussieren, mentales Fitting, Disziplin, Achtsamkeit und Individualität von einem schüchternen Bambi zu einem durchsetzungskräftigen Leistungsträger entwickeln. "Ich trete an für Leistungsträger und gegen Trolle und Trottel", sagt Grieger-Langer. Schließt man die Augen und holt aus dem Geklingel der griffigen Schlagwörter vom Serientäter über Spezialeinsatzkommando bis zur Filterblase den puren Inhalt des Abends hervor, bleibt dieser mager: Binsen und Alltagssätze zur Persönlichkeit, die zu verbreiten sich ein ernsthafter Trainer nicht trauen würde. Schon gar nicht drei Stunden im Frontalunterricht.

Das Publikum liebt offenbar Shows, auch wenn die Inhalte mager ausfallen - in Mönchengladbach sind über 500 Menschen unterschiedlichen Alters gekommen, bei anderen Vorträgen gar Entscheider aus der Wirtschaft. Professor Uwe P. Kanning, Wirtschaftspsychologe an der Hochschule Osnabrück und einer der führenden Eignungsdiagnostiker im Lande, hat dafür eine Erklärung: "Aufklärung ist mühsam und kritisches Wissen schwer zu verbreiten", sagt er, "denn es ist nicht so unterhaltsam, wenn Probleme komplex sind."

Sie proklamiert Datenpunkte ohne Aussagekraft

Die Themen Persönlichkeitsentwicklung, Personalauswahl, Mobbing und Motivation, über die an diesem Abend gesprochen wird, sind aber komplex. Die "Profilerin" Suzanne Grieger-Langer bietet mit dem psychogenetischen Code eine vermeintlich einfache Lösung an: Name, Foto und Geburtsdatum würden genügen, um nach intensiver Internetrecherche ein Profil zu erstellen und zu entscheiden, ob ein Kandidat zu einer Firma passt oder nicht. Doch nach dem Urteil des Wissenschaftlers Kanning sagen diese Datenpunkte über einen Bewerber so wenig aus wie seine Hobbys.

Geheimniskrämerei schürt Misstrauen

Doch das alles ficht die kämpferisch auftretende Rednerin nicht an. In ihrer Show betont sie, dass sie nicht alleine im "war room" kämpft. Sie spricht von 200 Profilern, die gegen Mobbing und kriminelle Machenschaften, etwa in Sorgerechtsstreitigkeiten mit Missbrauchsvorwürfen, antreten. Aber auf die per E-Mail gestellte Frage, wie man andere Profiler erreichen kann, die mit Suzanne Grieger-Langer eng zusammenarbeiten, antwortet Pressesprecher Falk S. Al-Omary lediglich: "Wir arbeiten mit einem Team aus Profilern weltweit zusammen. Aus Gründen des Datenschutzes und der Vertraulichkeit nennen wir diese jedoch nicht auf unserer Website. Die Arbeit eines Profilers setzt ein hohes Maß an Verschwiegenheit und Geheimhaltung voraus. Daran halten wir uns." Verschwiegenheit ist in der Beraterszene ein hohes Gut, das sich allerdings meistens eher auf Kunden als auf kooperierende Kollegen bezieht.

Zweifelhafte Kundenliste

Und was die Kunden angeht, ist Suzanne Grieger-Langer auf ihrer Website keineswegs verschwiegen. Vielmehr liest sich die Referenzliste wie ein Who's Who deutscher Unternehmen. Gleich mehrere hundert Firmen umfasst dieser "Auszug der Kunden". Pressesprecher Falk S. Al-Omary dazu: "Auf der Referenzliste finden sich daher nur Unternehmen, bei denen Frau Grieger-Langer als Rednerin, Trainerin oder Workshop-Leiterin tätig war." Dazu gehört der Verband Deutscher Mineralbrunnen, der die Rednerin auf den Unternehmertagen 2016 unter dem Titel "Mit Profiling Verhandlungen gewinnen!" ankündigte. Sie tritt auf mit Themen wie "Die Welt mit den Augen eines Agenten sehen" oder "Tipps und Tricks von FBI, BND und MI6" – das klingt eher nach einer Unterhaltungsshow als nach brauchbarem Rat für das berufliche Leben. Letztlich ist das aber auch Geschmackssache, wie die Unternehmen ihr Personal weiterbilden. Keine Geschmackssache allerdings ist, wie Mitgliedsfirmen des Verbands als Auftraggeber auf die Referenzliste gelangen. Denn auf Nachfrage der Redaktion bestätigt eine Firma, selbst keinen Auftrag an die "Profilerin" vergeben zu haben – die Firma möchte aber nicht namentlich genannt werden. Wie auch eine große Krankenkasse im Südwesten Deutschlands, die keinen Vertrag mit Grieger-Langer geschlossen hatte.

Das sind keine Einzelfälle, wie unsere Recherche bei Firmen ergab, die auf der Referenzliste stehen. Große Unternehmen recherchierten nach Anfragen der Redaktion in Buchhaltung, HR-, Marketing- und Vertriebsabteilungen. Im Folgenden sind Firmen aufgelistet, die ihr Erstaunen darüber ausdrückten, dass sie in der Kundenliste der "Profilerin" auftauchen. Darunter sind Unternehmen, die in klaren Worten versichern, dass "keine Beauftragung erfolgt ist", und andere, die vorsichtig schreiben, dass sie trotz umfangreicher Recherchen in ihren Unterlagen keine Geschäftsbeziehungen entdeckt haben. Dazu gehören folgende Unternehmen: Aareal Bank, Audi, Barmer, Bayer, Beiersdorf, BMW, Boehringer Ingelheim, Bosch, Carl Zeiss Meditec, Continental Automotive, Deutsche Bank, Deutsche Telekom, Ferring Arzneimittel, Henkel, ING Diba, Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, Merck Finck & CO, Novartis Pharma, Otto, Porsche, Postbank, Provinzial Rheinland Versicherung, Sanofi-Aventis, SAP, Stadtwerke München, Targobank, TÜV Rheinland, Wüstenrot & Württembergische sowie die Zürcher Kantonalbank.

Angebliche Kunden distanzieren sich von der "Profilerin"

Ferring Arzneimittel geht noch weiter und schreibt: "Unser Unternehmen arbeitet in keinem Bereich mit Frau Suzanne Grieger-Langer zusammen. Wir werden umgehend dafür Sorge tragen, dass unser Name von der Referenzliste genommen wird. Darüber hinaus distanzieren wir uns ausdrücklich von diesen fragwürdigen Methoden des Personalmanagements und danken Ihnen, dass Sie uns auf diese Referenzliste aufmerksam gemacht haben."

Irritationen hat die Referenzliste nicht nur bei Unternehmen hervorgerufen, sondern auch bei Kammern, Ministerien, Städten und Einrichtungen wie der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), dem Bundesministerium für Finanzen, dem Stuttgarter Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO), der Körber Stiftung und den Städten Oldenburg und Wuppertal. Dort überall war Suzanne Grieger-Langer laut deren Recherchen nicht beauftragt.

Dezentrale Organisationen wie der diakonische Verbund v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel wollen nach gründlicher Prüfung ihre Rechtsabteilungen einschalten. Auch die Telekom möchte ihre Juristen in Gang setzen. Provinzial Rheinland Versicherungen, Sanofi und Bayer haben – nach Auskunft ihrer Pressestellen – Suzanne Grieger-Langer bereits gebeten, ihr Unternehmen aus der Referenzliste zu entfernen, bis heute ohne Erfolg.

Es ist sicher ein guter Tipp, einmal nachzuschauen, ob die eigene Firma auf der Referenzliste steht, obwohl es keine Zusammenarbeit auf Firmenebene gibt oder gab.

Feldzug gegen investigative Journalistin

Die selbsternannte Retterin aller Opfer sagt zwar in ihrer Show in Mönchengladbach: "Man muss das an sich abperlen lassen wie die Lotusblüte das Wasser." Aber Suzanne Grieger-Langer wird sehr ungemütlich, wenn sie bei Unwahrheiten ertappt wird. Seit die Journalistin Bärbel Schwertfeger in ihrem Blog "mba-journal.de" im Jahr 2018 veröffentlichte, dass Grieger-Langer sich zu Unrecht "Psychologin" und "Psychotherapeutin" nannte, weil sie ihren akademischen Abschluss an der Universität Bielefeld in Pädagogik machte und eben nicht in Psychologie, beschäftigt Grieger-Langer die Gerichte. Und als Schwertfeger nachlegte und auf weitere Ungereimtheiten im Lebenslauf aufmerksam machte, hagelte es Abmahnungen.

Ihr Kalkül scheint es zu sein, die freiberuflich tätige investigative Journalistin wirtschaftlich unter Druck zu setzen. Rund 15 Abmahnungen, für die Schwertfeger jeweils rund 1.000 Euro zahlen sollte, und etliche Gerichtsverfahren gibt es inzwischen, von denen keineswegs alle voll zugunsten von Grieger-Langer ausgegangen sind, was sie nicht davon abhält zu behaupten, es stünde 19:0 für sie. Dabei sind etliche Verfahren weder abgeschlossen noch hat sie alle gewonnen. Das klingt schon sehr nach Realitätsverlust. Gewonnen hat sie beispielsweise ein Verfahren, bei dem Schwertfeger ein Portraitbild von ihr in einem Artikel verwendete. Dieses Pressefoto konnte von der Website der "Profilerin" heruntergeladen werden, eine Veröffentlichung bedurfte aber einer Genehmigung, über die Schwertfeger nicht verfügte. Laut Aussage der Journalistin gab es allerdings zum Zeitpunkt des Downloads des Bildes noch keinen Genehmigungsvorbehalt, was sie allerdings vor Gericht nicht nachweisen konnte.

Verloren hat Grieger-Langer dagegen ein Verfahren vor dem Landgericht Bielefeld, mit dem sie Schwertfeger verbieten wollte, sie als eine "Profilerin mit Hang zur Lüge" und eine "Hochstaplerin" zu bezeichnen. Diese Zuspitzungen seien, so der Richter, durch die Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt und er sah in der Sache genügend Substanz für die Zuspitzungen. Das Urteil ist rechtkräftig, die Berufung wurde abgelehnt. Die Frankfurt School of Finance & Management rückte von Grieger-Langer ab und stellte klar, dass sie keinen Studiengang für die Hochschule entwickelt habe, wie die Speakerin es online darstellte und was Schwertfeger in ihrem Artikel kritisierte.

Schmutzkampagne gegen Kritikerin

Ganz krude wird das Gehabe der "Profilerin", wenn sie ihrer Kritikerin Bärbel Schwertfeger abspricht, Journalistin zu sein. Denn erstens geht das schon deshalb nicht, weil "Journalist" – wie Profiler oder Coach übrigens auch – in Deutschland kein geschützter Berufsbegriff ist. Und zweitens steckt hinter dem Vorwurf ein leicht zu entlarvender Unsinn, da die Diplom-Psychologin Bärbel Schwertfeger seit Mitte der 1980er Jahre für renommierte Publikationen wie Handelsblatt, Süddeutsche Zeitung und Welt rund 1.000 Artikel geschrieben hat. Fachblätter wie "Psychologie heute" gehörten und gehören ebenso zu ihren Auftraggebern wie die Zeitschriften Stern und Wirtschaftswoche. Als selbstständige Chefredakteurin betreut die 63-Jährige das Magazin "Wirtschaftspsychologie aktuell" und in Eigenregie betreibt die renommierte Journalistin den Blog "mba-journal.de". Auch für Haufe ist sie regelmäßig in Management- und Weiterbildungsthemen unterwegs, was im Personalmagazin wie in Wirtschaft + Weiterbildung und auf haufe.de/personal leicht zu recherchieren ist.

Täterin macht sich zum Opfer

Das alles hält Suzanne Grieger-Langer nicht davon ab, in ihrer Show ein Schaubild mit diversen Medien zu präsentieren, die angeblich an einem Komplott schmieden – unter Führerschaft der Journalistin Schwertfeger. Die "Profilerin" als Opfer. Da passt es prima, dass sie bei ihren angekündigten 60 Show-Terminen "Charity" betreibt: Einen Euro pro bezahlter Eintrittskarte spendet sie – in Mönchengladbach also 575 Euro – an die Kriminalitätsopferschutzorganisation Weißer Ring. Befragt, ob der Weiße Ring keine Skrupel hat, von einer zweifelhaften "Profilerin" Spenden anzunehmen, kommen aus der Pressestelle eher weiche Antworten: "Der Weiße Ring behandelt die Daten seiner Spender vertraulich." Über Summen will niemand sprechen. Aber: "Zwischen Frau Grieger-Langer und dem Weißen Ring besteht jedenfalls keinerlei Kooperation oder sonstige Absprache." Und: Der Bundesvorstand des Weißen Rings habe im September 2018 ausgeschlossen, Spenden von solchen Organisationen oder Parteien anzunehmen, die Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit vertreten. Diese Grenzen überschreitet Grieger-Langer freilich nicht. Und so kann sich der Weiße Ring an den Spenden erfreuen – nach 20 von 60 geplanten Veranstaltungen sind laut Aussage der Rednerin 29.930 Euro zusammengekommen.

Kunden ohne ethischen Kompass

Suzanne Grieger-Langer macht die Erfahrung, dass die Ungereimtheiten in ihrem Lebenslauf und das Verbreiten von Binsenweisheiten zu Persönlichkeit und Führung Wirtschaftsfachleute offenbar nicht davon abhält, sie als Rednerin zu buchen. Im November vergangenen Jahres unterhielt sie rund 350 Teilnehmer in der Marketing Community Freiburg/Südbaden (macs). Ihr Thema: "Profiling Personality". Macs-Kommunikationsvorstand Heiner Weigand war von dem "polarisierenden Auftritt und der Bühnenpräsenz" angetan. "Wir laden sie wegen des Vortrags ein", sagt Weigand, "da hat uns der Lebenslauf nicht interessiert." Ob Entertainment für Firmen oder Events für jedermann: Fakten und Inhalte sind offensichtlich für manche nicht mehr entscheidend, wenn die Show und das Storytelling überzeugen.


Kommentar und Erläuterung der Redaktion des Personalmagazins zum Artikel von Ruth Lemmer:

Die Personalmagazin-Redaktion hat am 29.1.2020 den obenstehenden kritischen Artikel über den Marktauftritt von Suzanne Grieger-Langer veröffentlicht, gegen den Suzanne Grieger-Langer bezüglich einzelner Aussagen eine einstweilige Verfügung erwirkt hat. Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 6.8.2020 ein Urteil gefällt, das zwei weitere der erhobenen Einwände zurückweist und unsere Sichtweise insgesamt größtenteils bestätigt. Suzanne Grieger-Langer hatte bei Gericht zehn Anträge eingereicht, davon hat sie aufgrund von Hinweisen des Gerichts vier Anträge zurückgenommen, von den noch verbliebenen sechs Anträgen wurden zwei Anträge durch das Urteil zurückgewiesen.

Den ursprünglichen Artikel hatte Suzanne Grieger-Langer vor Gericht nicht grundsätzlich beanstandet, wir mussten diesen aber in einigen wenigen Passagen anpassen:

  • Wir mussten unsere Überschrift ändern. Das Gericht war der Auffassung, dass unsere ursprüngliche Überschrift vom durchschnittlichen Leser nicht als zugespitzte Meinungsäußerung, sondern als falsche Tatsachenbehauptung verstanden werden kann.
  • Auch eine Textstelle mussten wir entfernen. Nach Auffassung des Gerichts würden die uns vorliegenden Auskünfte von Pressesprechern nicht ausreichen, um Geschäftskontakte auszuschließen. Alle anderen Passagen, in denen Unternehmen Kundenbeziehungen zu Grieger-Langer ausschließen, hat Grieger-Langer nicht beanstandet; sie konnten im Artikel unverändert bleiben.
  • Ferner hat das Gericht unseren Redaktionstipp sowie die Nennung des von der Autorin bezahlten Eintrittspreises beanstandet. Nach Auffassung des Gerichts hätten wir kenntlich machen müssen, dass es Eintrittskarten zu unterschiedlichen Preisen gab.

Wir haben einen "Punktsieg" gegen die einstweiligen Verfügungsanträge errungen. Gleichwohl haben wir Berufung gegen das Urteil beim Oberlandesgericht eingelegt. Wir wollen klären lassen, ob wir als Redaktion künftig unserer journalistischen Sorgfaltspflicht nachkommen, wenn wir uns auf die Auskünfte von Pressesprechern verlassen.


Ergänzung der Redaktion des Personalmagazins am 30.6.2021

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 12.5.2021 den Beschluss des Landgerichts Frankfurt/Main (einstweilige Verfügung) vom 9.3.2020 insgesamt aufgehoben. Die Richter am Oberlandesgericht sahen keinen Grund, unsere Berichterstattung zu beanstanden. In dem Urteil heißt es ausdrücklich: „Ebenso wenig falle der Beklagten eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflichten zu Last.“ Die Gegenseite hat damit das Verfahren zur einstweiligen Verfügung in vollem Umfang und rechtskräftig verloren. Wir haben deshalb den Artikel in der ursprünglichen Fassung republiziert. Die juristische Auseinandersetzung geht weiter: Im Herbst 2021 steht Termin im Hauptsacheverfahren an.

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