Kurzbeschreibung

Muster zur Information von Bewerbern über die Datenerhebung und -verarbeitung im Zusammenhang mit der Bewerbung auf der Grundlage von Art. 13 DSGVO.

Vorbemerkung

Ab dem 25.5.2018 entfaltet die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) unmittelbare Wirkung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Wichtigster Grundsatz der DSGVO ist, dass personenbezogene Daten auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden müssen.

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses wird in der Regel die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aus Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO hervorgehen, weil die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.

Ist keine der in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b)–f) DSGVO genannten Bedingungen erfüllt, so ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten in der Regel nur dann datenschutzrechtlich zulässig, wenn von allen von der Verarbeitung Betroffenen eine entsprechende Einwilligung eingeholt wird.

Information der Bewerber

Werden personenbezogene Daten erhoben, muss der Verantwortliche die betroffene Person gemäß Art. 13 DSGVO über die Erhebung der Daten informieren. Die Informationspflichten sind nach dem Wortlaut "bei Erhebung" personenbezogener Daten vorzunehmen. Da dies in der Praxis jedoch kaum durchsetzbar sein wird, erscheint es vertretbar, dem Betroffenen die Informationen nachgelagert zukommen zu lassen. Dies muss jedoch in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Datenerhebung stehen.

Art. 13 DSGVO sieht keine Formerfordernisse vor. Dennoch müssen die allgemeinen Vorgaben aus Art. 12 DSGVO berücksichtigt werden, wonach die Informationen "in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln" sind. Eine mündliche Erteilung ist nur dann möglich, wenn dies vom Betroffenen verlangt wird.

Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DSGVO im Bewerbungsverfahren

Im Rahmen Ihrer Bewerbung um einen Arbeitsplatz in unserem Unternehmen ist es aus verwaltungstechnischen sowie rechtlichen Gründen unerlässlich, auf Sie als Person bezogene Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

Nachstehend informieren wir Sie gemäß Art. 13 DSGVO:

1) Kontaktdaten des Verantwortlichen

(Art. 13 Abs. 1 Buchst. a DSGVO)

Firma ....................

vertreten durch ....................

2) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

(Art. 13 Abs. 1 Buchst. b DSGVO)

....................

3) Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

(Art. 13 Abs. 1 Buchst. c DSGVO)

3.1) Zweck der Datenverarbeitung

Durchführung der Bearbeitung von Bewerbungen auf eine Arbeitsstelle, notwendige Bearbeitung im Zusammenhang mit vorvertraglichen Rechtsverhältnissen, die sich im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung bzw. deren Abschluss ergeben.

3.2) Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 26 BDSG i. V. m. Art. 88 DSGVO und begründet sich aus der Rechtsbeziehung, die sich in der Bewerbungs- bzw. Anbahnungsphase des Arbeitsvertragsverhältnisses ergibt.

4) Empfänger oder Kategorien von Empfängern

(Art. 13 Abs. 1 Buchst. e DSGVO)

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten notwendig. Eine Weitergabe an Auftragsdatenverarbeiter (z. B. Personalberater) sowie zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtete Personen wie beispielsweise Rechtsanwälte kann unter Umständen erfolgen.

5) Dauer der Speicherung

(Art. 13 Abs. 2 Buchst. a DSGVO)

Die Speicherung Ihrer Daten findet für die Dauer der Bearbeitung der vorvertraglichen Rechtsverhältnisse bzw. Bewerbungen statt, darüber hinaus so lange bis feststeht, dass keine Rechtsfolgen mehr entstehen können, die einen Nachweis zu Darlegungs- und Beweisgründen für uns erforderlich machen.

Durch Rechtsanhängigkeit und/oder Verjährungsfristen kann sich der Zeitraum auch über Jahre hinweg erstrecken.

6) Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf und Datenübertragbarkeit

(Art. 13 Abs. 2 Buchst. b und c DSGVO)

Ihnen steht das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und das Recht auf Übertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.

Das Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zu Ihrem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung.

Ihrem Recht auf Löschung der Daten wird dabei regelmäßig unser berechtigtes Interesse zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen entgegenstehen, die eine Speicherung und Aufbewahrung von Daten ...

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