Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitnehmereigenschaft von Zeitungsträgern

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Bei Zeitungsverlagen beschäftigte Zeitungsträger sind ohne Rücksicht auf die Dauer ihrer Arbeitszeit und die Höhe ihres Trägerlohns Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und damit Wahlberechtigte im Sinne von §§ 7 ff BetrVG.

2. Um eine Majorisierung der übrigen Verlagsmitarbeiter durch die Gruppe der Zeitungsträger auszuschließen, erscheint es jedoch angezeigt, in Zeitungsverlagen die tarifvertragliche Errichtung anderer Vertretungen im Sinne von § 3 Abs 1 Ziff 1 BetrVG zuzulassen.

 

Orientierungssatz

Beschwerde beim LArbG Frankfurt eingelegt - TaBV 189/90.

 

Normenkette

BetrVG §§ 7, 19, 5 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 442558

BB 1991, 139

BB 1991, 139 (L1-2)

DB 1991, 51-52 (LT1-2)

NZA 1991, 178 (L1-2)

AfP 1990, 346

AfP 1990, 346-347 (LT1-2)

ArbuR 1991, 348 (L1-2)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Standard. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge