Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitnehmereigenschaft von Zeitungsträgern
Leitsatz (redaktionell)
1. Bei Zeitungsverlagen beschäftigte Zeitungsträger sind ohne Rücksicht auf die Dauer ihrer Arbeitszeit und die Höhe ihres Trägerlohns Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und damit Wahlberechtigte im Sinne von §§ 7 ff BetrVG.
2. Um eine Majorisierung der übrigen Verlagsmitarbeiter durch die Gruppe der Zeitungsträger auszuschließen, erscheint es jedoch angezeigt, in Zeitungsverlagen die tarifvertragliche Errichtung anderer Vertretungen im Sinne von § 3 Abs 1 Ziff 1 BetrVG zuzulassen.
Orientierungssatz
Beschwerde beim LArbG Frankfurt eingelegt - TaBV 189/90.
Normenkette
BetrVG §§ 7, 19, 5 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1
Fundstellen
Haufe-Index 442558 |
BB 1991, 139 |
BB 1991, 139 (L1-2) |
DB 1991, 51-52 (LT1-2) |
NZA 1991, 178 (L1-2) |
AfP 1990, 346 |
AfP 1990, 346-347 (LT1-2) |
ArbuR 1991, 348 (L1-2) |
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