Überblick

Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Im Krankheitsfall treten allerdings Besonderheiten zum einen auf, weil mit Krankheit und Urlaub 2 Gründe für eine Entgeltzahlung ohne Arbeitsleistung in Konkurrenz treten. Zum anderen hat die Rechtsprechung den Verfall von Urlaub in Anlehnung an das Europarecht anders interpretiert, wenn der Urlaub infolge Krankheit nicht genommen werden konnte. Damit ergeben sich für den Arbeitgeber 3 grundsätzliche Fragestellungen im Hinblick auf die Kombination Arbeitsunfähigkeit und Urlaub:

  1. Was gilt beim Auftreten einer Arbeitsunfähigkeit während eines Erholungsurlaubs?
  2. Welche Besonderheiten gelten bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit für die Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers sowie für die Übertragung von Urlaub, für die Verfallfristen und die Verjährung?
  3. Hat der Arbeitgeber das Recht, Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit zu kürzen?
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften rund um den Urlaubsanspruch finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). § 9 BUrlG regelt die Erkrankung während des Urlaubs. Die Verfallsregelungen nach § 7 Abs. 3 BUrlG hat die Rechtsprechung in Anlehnung an das Europarecht anders interpretiert, wenn der Urlaub infolge Krankheit nicht genommen werden konnte.

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