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Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Vorschrift den Zweck, in ausreichendem Umfang Daten zu sammeln, um die praktische Bewährung des neuen Elterngeld- und Betreuungsgelds und damit die Wirksamkeit des BEEG überprüfen zu können. Dabei legt der Gesetzgeber besonderen Wert auf eine fundierte statistische Grundlage, um damit der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung dieser Familienleistung Rechnung zu tragen. Zugleich soll aber auch sichergestellt werden, dass staatliche Eingriffe nur in dem Umfang erfolgen, in dem sie für die Erreichung der mit ihr angestrebten Ziele erforderlich sind. Daher wurde das Statistische Bundesamt mit der Durchführung einer neuen Bundesstatistik beauftragt.

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