Begriff

Ein Sozialversicherungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der zwischen Staaten geschlossen wird und das Sozialversicherungsrecht der beteiligten Staaten koordiniert. Bei den Sozialversicherungsabkommen wird zwischen

  • bilateralen Abkommen, die zwischen 2 Staaten geschlossen werden, und
  • multilateralen Abkommen, die zwischen mehreren Staaten geschlossen werden,

unterschieden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Mit verschiedenen Staaten wurden bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Für die von den Abkommen erfassten Personen gelten die jeweiligen Regelungen der Sozialversicherungsabkommen. In den EU-, EWR-Staaten und der Schweiz werden die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 angewandt. Nur noch in wenigen Fällen gelten die von den EG-Verordnungen abgelöste Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 sowie Verordnung (EWG) Nr. 574/72. Beide Verordnungen sind noch gültig. Welche Verordnung konkret anzuwenden ist, richtet sich nach dem gebietlichen und persönlichen Geltungsbereich. In einzelnen Fällen wird auch auf bilaterale Abkommen zurückgegriffen. Für das Vereinigte Königreich findet das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (2019/C384I/01) Anwendung. Vom 1.1.2021 an findet das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abgeschlossene Abkommen über Handel und Zusammenarbeit Anwendung. Dieses Abkommen regelt die Sachverhalte, die nach dem 31.12.2020 beginnen und in denen zu keinem vorherigen Zeitpunkt ein Bezug zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bestand.

 

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge