Rz. 22

Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: www.bar-frankfurt.de mit folgenden Praxisleitfäden unter der Rubrik "Publikationen": ICF-Praxisleitfaden 1 beim Zugang zur Rehabilitation, ICF-Praxisleitfaden 2 in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen, ICF-Praxisleitfaden 3 für das Krankenhausteam.

Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) mit wichtigen Informationen zum ICF, veröffentlicht unter www.dimdi.de.

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie), veröffentlicht auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter https://www.g-ba.de.

Internetseite der Integrationsämter zum Bereich "Behinderte Menschen im Beruf" unter www.integrationsaemter.de.

Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht, herausgegeben von der Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion, Berlin, veröffentlicht auf der Homepage des Deutschen Beamtenbundes m Internet unter http://www.dbb.de.

Versorgungsmedizin-Verordnung – VersMedV: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/k710-versorgundsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile

Vordruck Muster 61 in der Kassenärztlichen Versorgung: http://www.kbv.de/media/sp/Muster61_Ansichtsexemplar.pdf

 

Rz. 23

Die Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 167 Abs. 1 ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Menschen:

BAG, Urteil v. 7.12.2006, 2 AZR 182/06, br 2007 S. 141.

Ist der Arbeitnehmer im Kündigungszeitpunkt bereits als schwerbehinderter Mensch anerkannt, steht ihm der Kündigungsschutz gemäß §§ 168 ff. nach dem Wortlaut des Gesetzes auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder dem Anerkennungsantrag nichts wusste:

BAG, Urteil v. 9.6.2011, 2 AZR 703/09, br 2011 S. 210.

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