Erlauben die Mitgliedstaaten Abrufverträge oder ähnliche Arbeitsverträge, so ergreifen sie mindestens eine der folgenden Maßnahmen, um missbräuchliche Praktiken zu unterbinden:
a) |
Beschränkungen der Anwendung und Dauer von Abrufverträgen und ähnlichen Arbeitsverträgen; |
c) |
andere gleichwertige Maßnahmen, mit denen missbräuchliche Praktiken wirksam verhindert werden. |
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission über diese Maßnahmen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen