Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund des Rentenbezugs aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert.[1] Allerdings müssen sie dafür eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. In dieser Krankenversicherung der Rentner ("KVdR") wird jedoch nicht versicherungspflichtig, wer
- hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist oder
- aufgrund eines anderen Tatbestands[2] gesetzlich krankenversichert ist.
Dagegen ist die KVdR-Versicherungspflicht vorrangig gegenüber einer Pflichtversicherung als Student oder Praktikant bzw. als zur Berufsausbildung Beschäftigter ohne Arbeitsentgelt/Auszubildender des Zweiten Bildungswegs.[3]
Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner
Die Beiträge der pflichtversicherten Rentner berechnen sich aus dem
- Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie
- Arbeitseinkommen.[4]
Versorgungsbezüge sind insbesondere Renten der betrieblichen Altersversorgung[5] sowie Leistungen aus Direktversicherungen. Beitragspflicht besteht nicht nur für laufende Bezüge, sondern auch, wenn ein laufend gezahlter Versorgungsbezug durch eine einmalige Zahlung abgefunden wird.[6]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen