Sachverhalt

Ein seit 3 Monaten beschäftigter Arbeitnehmer beantragt Urlaub noch in diesem Kalendermonat. Muss der Urlaub gewährt werden?

Ergebnis

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben (Wartezeit, § 4 BUrlG). Solange diese Wartezeit nicht abgelaufen ist, ist der Urlaubsanspruch noch nicht fällig. Damit muss der Arbeitgeber den beantragten Urlaub nicht gewähren.

 
Praxis-Tipp

Wenn der Arbeitgeber dennoch Urlaub gewähren will, sollte er darauf achten, lediglich den bereits erwachsenen Teil Urlaub für die 3 Monate des Arbeitsverhältnisses zu gewähren (3/12 des Jahresurlaubs).

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