Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin erhält laut Tarifvertrag vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in bestimmter Höhe monatlich ausgezahlt. Sie hat dafür einen entsprechenden Bausparvertrag abgeschlossen.

Handelt es sich um eine regelmäßige Einnahme?

Ergebnis

Die Arbeitnehmerin erhält regelmäßige Einnahmen durch die vom Arbeitgeber monatlich gezahlten vermögenswirksamen Leistungen. Die vermögenswirksamen Leistungen werden auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt angerechnet.

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