Sachverhalt

Ein Bauarbeiter ist seit mehr als einem Jahr auf einer Großbaustelle eingesetzt, die voraussichtlich zum Ende des nächsten Jahres abgeschlossen wird. Die Baustelle ist 25 Kilometer vom Firmensitz und 40 Kilometer vom Wohnort des Mitarbeiters entfernt. Er verlässt regelmäßig um 7 Uhr die Wohnung und kehrt dorthin gegen 18 Uhr zurück. Zum Firmensitz kommt er nur zu besonderen Anlässen und ist dort auch nicht zugeordnet. Der Arbeitgeber erstattet Fahrt- und Verpflegungskosten, soweit die Erstattungen steuerfrei bleiben.

In welcher Höhe können dem Mitarbeiter Reisekosten erstattet werden?

Ergebnis

Trotz der langen Verweildauer auf einer Baustelle übt der Bauarbeiter eine vorübergehende Auswärtstätigkeit aus. Dies würde sich erst ändern, wenn die Bauzeit mehr als 48 Monate beträgt.

Im Rahmen der Auswärtstätigkeit können Fahrt- und Verpflegungskosten steuerfrei erstattet werden. Weil der Mitarbeiter täglich zu seiner Wohnung zurückkehrt, fallen keine Übernachtungskosten an.

Fahrtkosten entstehen ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und Baustelle. Der Mitarbeiter sucht den Firmensitz fast nie auf und hat keine erste Tätigkeitsstätte. Die Fahrtkosten können deshalb in der tatsächlichen Höhe erstattet werden. Bei Fahrten mit dem Pkw können ohne Einzelnachweis 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet werden: 2 × 40 Kilometer × 0,30 EUR = 24 EUR. Eine zeitliche Beschränkung existiert nicht.

Verpflegungsmehraufwendungen können für den Mitarbeiter hingegen nicht mehr steuerfrei ersetzt werden, weil er bereits mehr als 3 Monate auf der gleichen Baustelle tätig ist.

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