Für viele Betriebe stellt sich die Frage, ob sie sich selbst darum kümmern, dass der Betrieb gereinigt wird oder ob sie ein Reinigungsunternehmen mit dieser Tätigkeit beauftragen.

Für einen Vergleich zwischen internen Kosten und externen Dienstleistern müssen im Wesentlichen folgende Posten berücksichtigt werden:

  • Personal (Arbeitsstunden × Durchschnittslohn zuzüglich aller Lohnnebenkosten),
  • Verbrauchsmaterialien (z. B. Reinigungsmittel),
  • Energie (Strom, Batterien, Abschreibung auf Handgeräte und Maschinen),
  • Verzinsung des gebundenen Kapitals (Geräte, Vorratsmagazin),
  • Geräte-Instandhaltung (Reparaturen, Ersatzteile).

Der gesamte Reinigungsbedarf sollte in Einzelmaßnahmen, z. B. Feuchtwischen in den Sanitärräumen, Staubsaugen in den Büros, aufgeschlüsselt werden. Sie dienen als Bezugsgrößen für die Ermittlung der Selbstkosten. Daneben dienen sie als Leistungspositionen für eine Ausschreibung. Das Angebot eines Gebäudereinigers nennt in der Regel Pauschalpreise für Aufgabenpakete.

Eine Kombination zwischen Eigen- und Fremdleistung ist häufig eine wirtschaftliche Lösung: Dem Reinigungsunternehmen können bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel stark verschmutzte Werkhallen oder spezielle Reinigungsmaßnahmen, zugewiesen werden. Aus Sicherheitsgründen kann es notwendig sein, die gesamte (oder teilweise) Büroreinigung in den Händen von Eigenpersonal zu belassen.

Eine Alternative zum Reinigungsdienstleister ist die Verselbstständigung des Reinigungspersonals, indem mit interessierten Betriebsangehörigen ein Dienstleistungsvertrag für die Reinigungsarbeiten abgeschlossen wird, der rechtlich und organisatorisch außerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses steht. Diese Mitarbeiter beziehen ein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, und der Betrieb erhält die Leistungen oftmals preisgünstiger als vom Gebäudereiniger. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber die Problematik der Scheinselbstständigkeit.

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