Die Gründung oder Beauftragung einer Transfergesellschaft bietet sich immer dann an, wenn bei den vom Personalabbau betroffenen Arbeitnehmern voraussichtlich eine längere Vermittlungsdauer benötigt wird oder eine Weiterbildung für den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Laufzeit einer Transfergesellschaft (gefördert max. 12 Monate) reicht im Allgemeinen deutlich über die Dauer der Kündigungsfrist hinaus und bietet dafür die entsprechenden Voraussetzungen.

Die Finanzierung des Transferkurzarbeitergeldes (Transfer-Kug) in der Höhe des Arbeitslosengeldes trägt die Agentur für Arbeit. Auch hier ist eine Beratung durch die Agentur für Arbeit bei den Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen zum Punkt Transferleistungen Bewilligungsvoraussetzung. Für eine Transfergesellschaft hat der vorherige Arbeitgeber auch Mittel zur Qualifizierung der Mitarbeiter bereitzustellen. Seit 1.7.2014 ist eine Aufstockung der Mittel für Qualifizierung aus dem Europäischen Sozialfonds nicht mehr möglich. Am 1.8.2016 ist deutschlandweit § 111a SGB III zur Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld in Kraft getreten. In der Fassung vom 20.5.2020 können danach Bezieher von Transferkurzarbeitergeld bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, sofern der Arbeitgeber mindestens 50 % der Lehrgangskosten trägt. Für kleine und mittlere Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten) muss der Arbeitgeber nur 25 % der Lehrgangskosten übernehmen. Im Insolvenzfall kann der geförderte Anteil auch höher liegen. Es besteht jetzt auch die Möglichkeit, dass Weiterbildungsmaßnahmen von der Agentur für Arbeit gefördert werden, deren Laufzeit über das Ende der Transfergesellschaft hinausreicht. Bei dieser Regelung handelt es sich jeweils um eine individuelle Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit. Den größten Kostenblock für das Unternehmen machen die sog. Remanenzkosten (80 % der andernfalls von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichtenden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, komplette Bezahlung der Feier- und Urlaubstage, mögliche Aufstockungen des Transfer-Kug) aus. Das Volumen der Remanenzkosten mit Aufstockung auf 80 % des bisherigen Nettoeinkommens zuzüglich der Honorare für die Transfergesellschaft wird auf eine Größenordnung von ca. 50 % der Personalkosten ohne Arbeitsausfall geschätzt. Qualität zeigt sich z. B. in hoher Kontaktdichte von Berater und Transfermitarbeitern, in dem Schlüssel Berater zur Zahl der betreuten Teilnehmer (Bandbreite von 1:25 bis 1:100) sowie in den erreichten Vermittlungsquoten. Im Jahr 2007 wurde der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (BVTB e. V.) von Transfergesellschaften gegründet, die sich zu Standards für Qualität und Effizienz im Beschäftigtentransfer bekennen.

Eine zumindest partielle Gegenfinanzierung des großen Kostenblocks für das Unternehmen liegt in der Einsparung von Löhnen und Gehältern durch Wechsel der Mitarbeiter in die Transfergesellschaft vor Ablauf der Kündigungsfrist, durch frühzeitige Vermittlung der Teilnehmer bereits mehrere Monate vor Beendigung der Transfergesellschaft und/oder durch Verrechnungen mit der Höhe geplanter Abfindungen.

Der Wechsel der Mitarbeiter in die Transfergesellschaft geschieht über einen Aufhebungsvertrag mit dem bisherigen Arbeitgeber und den gleichzeitigen Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit der Transfergesellschaft (sog. 3-seitiger Vertrag). Damit entfällt das Risiko von Kündigungsschutzklagen betroffener Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht, was für das Unternehmen ebenfalls mit finanziellen Einsparungen und höherer Planungssicherheit verbunden ist. Die Unterzeichnung des 3-seitigen Vertrags erfolgt freiwillig. Auch aus diesem Grund muss die Transfergesellschaft für den Arbeitnehmer attraktiv ausgestaltet sein. Seriöse Transfergesellschaften offerieren das ganze Spektrum der Instrumentarien zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Das schließt die Kontaktanbahnung zu potenziellen Arbeitgebern, Probearbeitsverhältnisse, Betriebspraktika, Job Rotation, neutrale Auswahl von Bildungsangeboten nach sachlichen Kriterien und individuellem Bedarf ein. Der Ort der Durchführung der Transfergesellschaft ist im Allgemeinen außerhalb des bisherigen Unternehmens, aber doch nahe dem ehemaligen Arbeitsort.

Das befristete Arbeitsverhältnis kann ruhend gestellt werden und innerhalb der Laufzeit der Transfergesellschaft wieder aufgenommen werden, falls das Arbeitsverhältnis mit einem neuen Arbeitgeber keinen Bestand hatte. Für die Unternehmen besteht ein wesentlicher Vorteil der Transfergesellschaft darin, dass der Personalabbau zeitlich und personell zielgenau erfolgen kann – auch ohne Einhaltung von Kündigungsfristen. Ein Risiko der Verhängung einer eventuellen späteren befristeten Sperre für die Arbeitnehmer bei der Zahlung von Arbeitslosengeld seitens der Agentur für Arbeit besteht nicht.

Sowohl rechtlich zulässig als auch förderfä...

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