Entscheidungsstichwort (Thema)

Schmerzensgeld bei Videoaufnahmen von einem Betrunkenen

 

Orientierungssatz

Werden von einem Betrunkenen, der keine wirksame Einwilligung mehr abgeben kann, Videoaufnahmen gefertigt und diese später weiterverarbeitet, so ist hierfür Schmerzensgeld zu leisten. Es spielt keine Rolle, daß diese Aufnahmen zu Beweiszwecken für den Arbeitgeber hergestellt wurden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 541139

NJW 1987, 1087

NJW 1987, 1087-1088 (ST)

NJW-RR 1987, 541-541 (S)

VersR 1987, 620 (S)

ZfSch 1987, 198-198 (S)

ZfSch 1987, 201 (S)

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