Führungskräfte sollten das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen, wenn im Unternehmen gemobbt wird. Die Betriebsräte müssen eine Vorstellung bekommen, in welchem Ausmaß die Mitarbeiter von Mobbing betroffen sind. Nur so können sie ein Problembewusstsein für das Thema und die Motivation für angemessene Gegenmaßnahmen entwickeln.

Ein betroffener Arbeitnehmer kann sich auch selbst an den Betriebsrat wenden und zwar in Form einer Beschwerde. Um den Schritt zu erleichtern, sollte eine Vertrauensperson im Betriebsrat als Ansprechperson für Mobbing-Betroffene benannt werden. Aufgrund von § 75 BetrVG ist der Betriebsrat verpflichtet, auch ohne eine Beschwerde des Betroffenen gegen Mobbing vorzugehen. Im äußersten Fall kann er von seinem Recht Gebrauch machen, die Versetzung oder Entlassung des mobbenden Arbeitnehmers zu verlangen (§ 104 BetrVG).

 
Hinweis

Betriebsratsschulung zum Thema Mobbing

Mitglieder des Betriebsrats sind häufig mit den komplexen psychologischen Problemen von Mobbing-Konflikten wenig vertraut. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet werden, die Kosten einer Betriebsratsschulung zum Thema Mobbing zu finanzieren.

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