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Meldesachverhalt | Art der Meldung | Abgabegrund | Frist |
---|---|---|---|
Beginn einer geringfügigen Beschäftigung | Anmeldung | 10 | Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn |
Ende einer geringfügigen Beschäftigung | Abmeldung | 30 | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende |
Wechsel in der Art der geringfügigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV oder umgekehrt) beim selben Arbeitgeber | 1. Meldung: Anmeldung |
32 12 |
Mit der ersten bzw. nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach der Änderung der Beschäftigung |
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im laufenden Beschäftigungsverhältnis | 1. Meldung: Abmeldung (BGR RV: 1) | 32 | Mit der ersten bzw. nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen Wechsel der Beitragsgruppe |
2. Meldung: Anmeldung (BGR RV: 5) | 12 | ||
Beginn und Ende einer geringfügigen Beschäftigung | Gleichzeitige An-/Abmeldung | 40 | Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen |
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