Entscheidungsstichwort (Thema)

gesetzliche Unfallversicherung. Auszahlung von laufenden Geldleistungen durch die Deutsche Post AG. pflichtgemäße Ermessensausübung des UV-Trägers bei der Bestimmung des Zahlungsweges

 

Orientierungssatz

1. Ein Unfallrentenbezieher hat keinen Anspruch auf Auszahlung der laufenden Geldleistungen auf ein Bankkonto bei einem öffentlich-rechtlich organisierten Geldinstitut, denn es steht gem § 99 Abs 1 SGB 7 im Ermessen des Unfallversicherungsträgers, ob er von der Regelauszahlung über die Deutsche Post AG abweicht.

2. Eine Minderung des Datenschutzes durch die Umstrukturierung der Post in eine privatrechtliche Organisation ist bei gleichgebliebenem datenschutzrechtlichem Regelwerk nicht feststellbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666534

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