Der Arbeitgeber hat nach Ablauf jedes Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums dem Betriebsstättenfinanzamt eine Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Die Lohnsteuer-Anmeldung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (ELSTER-Verfahren). Vom inländischen Arbeitgeber in der Anmeldung anzugeben sind:

  • die vom gezahlten Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer und
  • die von ihm zu tragende pauschal erhobene Lohnsteuer.

Eine Anmeldung ist auch dann zu übermitteln bzw. einzureichen, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht an das Finanzamt abführen kann oder im Anmeldungszeitraum keine Lohnsteuer anfiel.

 
Hinweis

Pauschalsteuer von 2 % an Minijob-Zentrale melden

Bei der Pauschalbesteuerung geringfügiger Beschäftigungen ist dem Finanzamt nur die pauschale Lohnsteuer von 5 %, 20 % und/oder 25 % zu melden und abzuführen.

Dagegen ist die pauschale Lohnsteuer von 2 % für Minijobs bei der Minijob-Zentrale anzumelden und abzuführen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge