Der Arbeitgeber muss dem Betriebsstättenfinanzamt sowohl die von ihm einbehaltene als auch die zu seinen Lasten pauschal erhobene Lohnsteuer anmelden. Die Lohnsteuer-Anmeldung muss spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums abgegeben werden. Die Tabelle enthält alle Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung für das aktuelle Jahr sowie für die letzten 5 Jahre.
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