2.1 Krankenkassen-Liste

Zur Prüfung der Vollständigkeit der Entgeltabrechnung ist für jeden Abrechnungszeitraum[1] getrennt nach Einzugsstellen eine Beitragsabrechnung elektronisch zu erfassen und lesbar zur Verfügung zu stellen (Krankenkassen-Liste). Für die Beitragsgrundlage der Unfallversicherung erfolgt diese Erfassung nach Mitgliedsnummern.[2] In der Krankenkassen-Liste müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • der Familienname, Vorname und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal,
  • das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung,
  • dem in der Unfallversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelt mit Arbeitsstunden in der angewendeten Gefahrtarifstelle bis zum gültigen Höchstjahresarbeitsverdienst des zuständigen Unfallversicherungsträgers,
  • der Beitragsgruppenschlüssel,
  • die Sozialversicherungstage,
  • den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts und dem Arbeitsentgelt für die Altersteilzeit,
  • der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, getrennt nach Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil nach Beitragsgruppen getrennt und summiert,
  • die Summe der in der gesetzlichen Unfallversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelte mit Angabe der Arbeitsstunden getrennt je Gefahrtarifstelle und Anzahl der Versicherten,
  • das gezahlte Kurzarbeitergeld, die hierauf entfallenden beitragspflichtigen Einnahmen (diese sind zu summieren) und die hierauf entfallenden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung,
  • die beitragspflichtigen Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge,
  • die Umlagesätze nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und die umlagepflichtigen Arbeitsentgelte sowie
  • die Parameter zur Berechnung der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld einschließlich der Differenzbeträge zwischen voraussichtlicher Beitragsschuld und der Entgeltabrechnung.

In der Krankenkassen-Liste sind Beschäftigte (Name, Vorname, ggf. betriebliches Ordnungsmerkmal) mit dem erzielten Arbeitsentgelt[3] gesondert zu erfassen, für die Beiträge nicht oder nach den Vorschriften des Übergangsbereichs[4] gezahlt werden.

2.2 Besondere Beitragsabrechnung

Sind aus der Beitragsabrechnung die Korrekturen oder Stornierungen, die das vorherige Kalenderjahr betreffen, bzw. die Fälle, in denen Einmalzahlungen dem Vorjahr zugeordnet wurden, nicht besonders gekennzeichnet und besonders summiert, ist eine besondere Beitragsabrechnung zu erstellen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge