Abgabepflichtige Unternehmen sind verpflichtet, sich selbst bei der KSK zu melden. Nach Feststellung der Abgabepflicht durch die KSK oder die Deutsche Rentenversicherung haben sie jeweils bis zum 31.3. des Folgejahres der KSK sämtliche an selbstständige Künstler/Publizisten gezahlten Nettoentgelte des Vorjahres mitzuteilen (Jahresmeldung). Für die Mitteilung der Entgelte stellt die KSK besondere Vordrucke zur Verfügung[1]; elektronische Meldungen sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich.

 
Achtung

Keine Meldung nach der DEÜV erforderlich

Das DEÜV-Meldeverfahren ist im Zusammenhang mit selbstständig tätigen Künstlern/Publizisten bzw. der KSA nicht anzuwenden. Für die tatsächlich über die KSK versicherten Künstler/Publizisten wird das Meldeverfahren durch die KSK durchgeführt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge