Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Wird das Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt. Kalendermonate sind auch dann mit 30 Zahltagen zu berücksichtigen, wenn sich das Krankengeld an eine andere Entgeltersatzleistung (z. B. Übergangsgeld) anschließt und der gesamte Kalendermonat mit Entgeltersatzleistungen belegt ist.[1]

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