Das Krankengeld wird ohne zeitliche Begrenzung gewährt, bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch höchstens für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich die Leistungsdauer nicht.

Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes wird die Zeit der Entgeltfortzahlung angerechnet.[1]

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