Weisung zur Nutzung ChatGPT und anderen Sprachmodellen

  1. Die Nutzung von ChatGPT für betriebliche Zwecke ist untersagt. Insbesondere dürfen keine betrieblichen Sachverhalte, vor allem keine Betriebsgeheimnisse, betriebliche Abläufe oder personenbezogene Unternehmensdaten (z.B. Mitarbeiter-, Kunden-, Lieferantennamen etc.) in ChatGPT eingegeben werden.
  2. Die Verwendung von ChatGPT zur Erstellung von Arbeitsergebnissen, zur Kundenkommunikation, für interne Mitteilungen oder sonstige Inhalte für betriebliche Zwecke ist untersagt.
  3. Dasselbe gilt für die Nutzung sonstiger Sprachmodelle wie Google BARD, BingChat oder Claude.[1]

Hinweise zur Implementierung in Unternehmen

Wie bei allen bedeutenden Weisungen sollte eine gewisse Dokumentation erfolgen, damit die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen nachvollzogen werden kann. Neben der Veröffentlichung am (digitalen) "schwarzen Brett" bzw. im Intranet bietet sich hier insbesondere an, die unternehmensinterne Nutzeroberfläche von ChatGPT nur bei Klicken eines Buttons zugänglich zu machen (z.B.: "Ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden.")

[1] Soll ChatGPT gar nicht benutzt werden, auch nicht ohne die Verwendung betrieblicher Inhalte, bietet es sich an, ChatGPT und vergleichbare Sprachmodelle IT-seitig zu sperren.

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