Kurzbeschreibung

Beispiel für ein Jobmodell in Verbindung mit Gehaltsbändern. Es zeigt anhand von drei Jobfamilien exemplarisch eine mögliche Aufbaustruktur.

Wichtige Hinweise

Dieses Beispiel für ein Jobmodell in Verbindung mit Gehaltsbändern zeigt anhand von drei Jobfamilien exemplarisch eine mögliche Aufbaustruktur. Zu beachten ist, dass man üblicherweise in höheren Jobebenen variable Vergütungsbestandteile hat, sodass jährliche Ziel-Gehälter sinnvoller sind als monatliche Bandbreiten. Ergänzen könnte man nun noch Prozentsätze der variablen Vergütung am Jahreszielgehalt.

Hinweis zum AGG: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen wegen der besonders geschützten acht Merkmale Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität (vgl. §§ 1 und 7 Abs. 1 AGG). Das Benachteiligungsverbot betrifft auch die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG). Dabei ist es gleichgültig, ob das Arbeitsentgelt individualrechtlich vereinbart ist, d. h. im Arbeitsvertrag, oder ob es sich aus kollektivrechtlichen Vereinbarungen ergibt, d. h. aus einem Tarifvertrag oder aus Betriebsvereinbarungen. Sämtliche Vergütungsregelungen (das Gesetz spricht hier von "Vereinbarungen", vgl. § 7 Abs. 2 AGG) müssen in Bezug auf die acht Merkmale diskriminierungsfrei sein.

Für Detailfragen zum Thema Entgelt und AGG verweisen wir auf unsere Arbeitshilfe Arbeitsentgelt und AGG.

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