Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind insgesamt rückläufig und seit rund einem Jahrzehnt auf niedrigem Niveau stabil.

Einflussmöglichkeiten bestehen für die Unternehmen hinsichtlich der Höhe der Beiträge vor allem in Bezug auf präventive Maßnahmen. Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitssicherheit sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bilden den Rahmen.

Den Unternehmen kommt eine Schlüsselfunktion bei der Umsetzung präventiver Maßnahmen zu. Dabei ist die begleitende Unterstützung durch die technischen Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger von entscheidender Bedeutung.

Jeder Unfall, der durch präventive Maßnahmen verhindert werden kann, erspart den Verletzten, deren Angehörigen und dem Unternehmer die Folgen von Versicherungsfällen (Verletzung, Lebensqualitätsverlust und Umsatzeinbußen). Andererseits erspart es den Trägern der Unfallversicherung und damit letztlich den Unternehmen Kosten. Deshalb gilt insbesondere in der gesetzlichen Unfallversicherung die Vorgabe: Prävention vor Rehabilitation und Rentenleistung. Unfallverhütende Maßnahmen im Unternehmen zahlen sich aus.[1]

Prävention kann direkt zur Beitragssenkung führen. Seit Jahrzehnten ist ein Rückgang der Unfallzahlen feststellbar. Erfolgreiche Prävention als wichtigste Aufgabe der Unfallversicherung bedeutet aber nicht nur die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten um der Versicherten willen, sondern trägt durch geringere Fehlzeiten und niedrigere Versicherungsbeiträge unmittelbar zur positiven Kostenentwicklung in den Unternehmen bei.

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