Die Heilbehandlungs- und Rehabilitationsleistungen für freiwillig Versicherte unterscheiden sich von denen Pflichtversicherter nicht. Sie werden unabhängig von der gewählten Versicherungssumme erbracht.

Zu diesen Leistungen zählen:

  • Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Hierzu gehören die Erstversorgung, die ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einschließlich Belastungserprobung und Arbeitstherapie.
  • Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation. Dies sind Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, die Berufsvorbereitung einschließlich einer eventuell erforderlichen Grundausbildung, die berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung, Arbeits- und Berufsförderung.
  • Soziale Leistungen zur Rehabilitation. Sie umfassen Kraftfahrzeughilfe, Wohnungshilfe, Beratung sowie sozialpädagogische und psychosoziale Betreuung, Haushaltshilfe, Reisekosten, ärztlich verordneten Rehabilitationssport, Übernahme von Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Lernmitteln, Arbeitskleidung und Arbeitsgeräten.

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (Pflegegeld, das unabhängig von der Versicherungssumme entsprechend der Schwere der Unfallfolge gezahlt wird oder Haus- bzw. Heimpflege).

 
Praxis-Tipp

Abschluss einer günstigen Versicherungssumme

Da Heilbehandlungs- und Rehabilitationsleistungen unabhängig von der Höhe der Versicherungssumme erbracht werden, kann auch eine niedrige Versicherungssumme mit entsprechend niedrigem Beitrag insbesondere beim Start eines Unternehmens sinnvoll sein. Denn das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung ist größer als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

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