Rz. 57

Durch § 3 Abs. 2 MiLoMeldV wird die Einsatzplanung bei mobilen Tätigkeiten vereinfacht. Änderungsmeldungen sind nach Abgabe einer ordnungsgemäßen Einsatzplanung[1] nicht erforderlich.

Hat der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Einsatzplanung abgeben und kommen innerhalb des gemeldeten Zeitraums z. B. weitere Aufträge hinzu, die es erforderlich machen, weitere, bisher nicht gemeldete Fahrer einzusetzen, ist eine Änderungsmeldung nicht erforderlich.

 
Praxis-Beispiel

Aufgrund der im Zeitpunkt der Anmeldung bestehenden Auftragslage hat ein polnisches Speditionsunternehmen für 6 Monate im Voraus die Fahrer A, B, C und D gemeldet. Im zweiten Monat des gemeldeten Zeitraums erhielt es einen Auftrag, in Deutschland Ware aufzuladen und in die Niederlande zu transportieren. Dies soll der Fahrer E machen, der bisher nicht gemeldet war. Da im Zeitpunkt der Anmeldung nur Aufträge für die genannten 4 Fahrer erteilt waren, war die Anmeldung ordnungsgemäß. Daher muss für den Fahrer E keine weitere Einsatzplanung vorgelegt werden.

[1] S. Rz. 53.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge