Da der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, dem Arbeitgeber Krankheitsdiagnosen mitzuteilen, kann dieser in der Regel nicht beurteilen, welche der bislang vorliegenden Arbeitsunfähigkeitszeiten als Vorerkrankungstage auf die Entgeltfortzahlungsdauer für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit anzurechnen sind. In diesen Fällen hilft die Krankenkasse des arbeitsunfähigen Arbeitnehmers. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, enthält das Meldeverfahren bei Entgeltersatzleistungen einen Datenbaustein für Vorerkrankungszeiten – DBVO.

Die maschinelle Rückmeldung durch die Krankenkasse ist wie folgt geregelt:

  • Der Arbeitgeber fragt mit dem Datenbaustein DBVO bei der Krankenkasse an, ob zu der aktuellen Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers anrechenbare Vorerkrankungszeiten vorliegen.
  • Die Krankenkasse meldet dem Arbeitgeber mit dem Datenbaustein DBVO zurück, ob und ggf. welche Arbeitsunfähigkeitstage anzurechnen sind.

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