Zwischen den Parteien kann nicht nur ein Lohnverzicht, sondern auch eine Lohnstundung vereinbart werden. Während beim Lohnverzicht eine Vereinbarung darüber getroffen wird, dass der Arbeitnehmer endgültig auf festgelegte Lohnbestandteile keine Ansprüche mehr erhebt, wird bei der Stundung die Fälligkeit der entstandenen Ansprüche und somit die Auszahlung des Lohns auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Geht das Unternehmen davon aus, sich nur in einer kurzfristigen Krise zu befinden und bald wieder eine gute Auftragslage mit entsprechendem betriebswirtschaftlichem Ergebnis zu haben, kann die Stundung sinnvoll sein. Dem Arbeitnehmer wird der gestundete Lohn zum vereinbarten Termin oder bei Eintritt von festgelegten Bedingungen ausgezahlt.

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