Altersgrenzen für berufliche Tätigkeiten können sinnvoll nur im Einzelfall bestimmt werden. Maßgeblich sind die Anforderungen der Tätigkeit bzw. des Arbeitsplatzes und die individuelle Konstitution und die Belastbarkeit jedes Einzelnen. Letztere liegen häufig höher, als im Allgemeinen vermutet und in der Praxis genutzt wird.

Die Leistungsfähigkeit und die Motivation älterer Mitarbeiter könnten erheblich höher sein, wenn die Betriebe eine altersstufengerechte Personalpolitik betrieben. Hierzu gehören u. a. ein gezielter, individueller Einsatz und eine Personalentwicklung für alle Altersstufen.

In diesem Zusammenhang sei auch an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erinnert, das eine Benachteiligung älterer Mitarbeiter verbietet – oder positiv ausgedrückt – gleiche Förderung fordert.

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