Neben den genannten Bildungsurlaubsgesetzen ist in Sachsen sowie in sämtlichen alten Bundesländern außer in Berlin für ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub vorgesehen. Die Dauer beträgt zumeist 12 Arbeitstage im Jahr. In den meisten Bundesländern besteht kein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Bezahlung für die Zeit des Sonderurlaubs für Jugendarbeit.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge