Ehe und Familie stehen als Grundrecht unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung.[1] Unzulässig sind daher Fragen über eine etwa beabsichtigte Eheschließung oder Familienplanung. Hier wird die geschützte Privatsphäre des Bewerbers berührt, ohne dass ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Beantwortung solcher Fragen ersichtlich wäre.[2]

[2] Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 2019, § 26 Rz. 28 f.

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