Neben Gesetzen regeln vor allem Tarifverträge das deutsche Arbeitsleben. Obwohl der deutsche Arbeitsschutz bis in feinste Details gesetzlich geregelt ist, sehen die Gewerkschaften zunehmend den Bedarf, auf der Ebene von Tarifverträgen weitere Regulierungen in den betrieblichen Alltag einzubringen.

Ein Beispiel ist der im Jahr 2009 erstreikte "Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz in der KiTa", mit dem es der Gewerkschaft ver.di gelungen ist, zusätzliche arbeitsschützende Vorschriften in den TVöD aufzunehmen. Für den Betriebsrat wichtig sind die damit verbundenen Rechte auf Einrichtung einer betrieblichen Kommission auf Antrag des Betriebsrats. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Arbeitgebervertretern und Vertretern der Beschäftigten, die der Betriebsrat benennt.

Aufgaben dieser betrieblichen Kommission sind u. a.

  • die Beratung über Widersprüche von Beschäftigten gegen Maßnahmen und Vorhaben des Arbeitgebers, die als Ergebnis von Gefährdungsbeurteilungen ergriffen werden,
  • die Beratung von schriftlich begründeten Beschwerden Beschäftigter nach einer Ablehnung von erneuten oder zweiten Gefährdungsbeurteilungen und
  • die Einrichtung zeitlich befristeter Gesundheitszirkel.

Inwieweit sich dieser Trend zu immer mehr Bürokratisierung auf diesem Wege fortsetzen wird, bleibt abzuwarten. Zu bedenken ist aber, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit (z. B. ArbG Kiel, Urteil v. 18.5.2009 – 4 Ga 23 b/09 zur betrieblichen Kommission; ArbG Hamburg, Urteil v. 11.6.2009 – 27 Ga 5/09 zum Gesundheitszirkel) es als legitim angesehen hat, dass solche Regelungen erstreikt werden können.

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