Wenn das Kind später eine weitere Ausbildung aufnimmt, handelt es sich immer um eine Zweitausbildung. Dies betrifft z. B. die Meisterausbildung nach mehrjähriger Berufstätigkeit aufgrund abgelegter Gesellenprüfung oder ein Masterstudium nach mehrjähriger Berufstätigkeit.

Voraussetzung: Berufsqualifizierender Abschluss

Als berufsqualifizierender Abschluss gilt auch der Abschluss eines Studiengangs, durch den die fachliche Eignung für einen beruflichen Vorbereitungsdienst oder eine berufliche Einführung vermittelt wird, wie z. B. beim juristischen Vorbereitungsdienst. Auch der Bachelorgrad ist grundsätzlich ein berufsqualifizierender Abschluss.[1]

Kein Kindergeld für berufsbegleitend Jura studierende Finanzbeamtin

Für eine nach Abschluss ihrer Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin mit deutlich mehr als 20 Wochenarbeitsstunden in der Finanzverwaltung arbeitende Finanzbeamtin hat deren Mutter keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn die Tochter ein nebenberuflich betriebenes Jurastudium aufgenommen hat. Im Streitfall hat der BFH das Jurastudium in der Gesamtbetrachtung nicht als Teil einer einheitlichen Erstausbildung beurteilt, sondern ist von einer Zweitausbildung in Form einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung ausgegangen.[2]

Kein Kindergeldanspruch während Ausbildung zum Facharzt

Schließt ein Kind nach erfolgreich abgeschlossenem Medizinstudium einen Dienstvertrag mit einer Klinik, der als Vorbereitungszeit zur Erlangung der Facharztqualifikation dient, ist ein Kindergeldanspruch während dieses Dienstverhältnisses mangels Vorliegens einer Berufsausbildung ausgeschlossen. Dies gilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung der Erwerbscharakter und nicht der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht.[3]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge