Ein Pensionsfonds[1] ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer AG oder eines VVaG, die gegen Zahlung von Beiträgen betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber durchführt und der Aufsicht durch die BaFin unterliegt. Im Unterschied zu einer Pensionskasse bestehen für einen Pensionsfonds größere Freiheiten bei der Anlage des zu verwaltenden Vermögens.

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