Entscheidungsstichwort (Thema)

Auslegung des § 21 (Urlaubsgeld) des Manteltarifvertrages für die Mitarbeiter der Konsumgenossenschaften in der Fassung vom 1972-02-21

 

Orientierungssatz

1. Die einzelvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Eine stillschweigende Übernahme des Tarifvertrages ist anzunehmen, wenn die Parteien jahrelang die für den Betrieb einschlägigen Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis angewendet haben.

2. Sieht eine Tarifbestimmung vor, daß bestimmte Sonderleistungen (zusätzliches Urlaubsgeld) nur an Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft zu zahlen sind, so schuldet der Arbeitgeber auch dem nicht oder anders organisierten Arbeitnehmer die Sonderleistung, wenn er sie jahrelang ohne Vorbehalt gezahlt hat.

 

Normenkette

TVG § 3; BGB § 611

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 29.01.1974; Aktenzeichen 8 Sa 482/73)

 

Fundstellen

ArbuR 1975, 247 (ST1)

EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, Nr 1 (ST1-2)

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