Entscheidungsstichwort (Thema)

Mitbestimmung bei der Festsetzung der zeitlichen Lage von Bildungsurlaub

 

Orientierungssatz

1. Gemäß § 87 Abs 1 Ziffer 5 BetrVG liegt ein Mitbestimmungsrecht auch dann vor, wenn bezüglich der zeitlichen Lage des Urlaubs (hier: Bildungsurlaub) keine Einigung erzielt wird zwischen einem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

2. Indem das Gesetz den Plural beim Wort "Arbeitnehmer" verwendet, wird dem Umstand Rechnung getragen, daß bei der Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs Konflikte auch zwischen Arbeitnehmern (ohne Beteiligung des Arbeitgebers) entstehen können. Der das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auslösende kollektive Bezug sit sowohl in dem einen wie auch in dem anderen Fall vorhanden.

 

Normenkette

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 5

 

Fundstellen

AiB 1988, 288-289 (S1-2)

Bibliothek, BAG (T)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge