Entscheidungsstichwort (Thema)

Mitbestimmung bei Aufschreibung von Arbeitszeit und Einzelaufgaben

 

Orientierungssatz

Ein Mitbestimmungsrecht nach § 94 Abs 1 BetrVG oder nach § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG bei der Anordnung des Selbstaufschreibens der ausgeübten Tätigkeiten besteht nicht, wenn es sich lediglich um eine Anweisung im Rahmen des individuellen Arbeitsverhältnisses handelt.

 

Normenkette

BGB § 611; BetrVG § 94 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 446272

BB 1984, 210-210 (T)

ARST 1984, 50-50 (T)

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