Entscheidungsstichwort (Thema)
Mitbestimmung bei Aufschreibung von Arbeitszeit und Einzelaufgaben
Orientierungssatz
Ein Mitbestimmungsrecht nach § 94 Abs 1 BetrVG oder nach § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG bei der Anordnung des Selbstaufschreibens der ausgeübten Tätigkeiten besteht nicht, wenn es sich lediglich um eine Anweisung im Rahmen des individuellen Arbeitsverhältnisses handelt.
Normenkette
BGB § 611; BetrVG § 94 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 1
Fundstellen
Haufe-Index 446272 |
BB 1984, 210-210 (T) |
ARST 1984, 50-50 (T) |
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