Kurzbeschreibung

Diese Checkliste zeigt auf, welche Arbeitsschritte bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses eingehalten werden sollten.

Arbeitszeugnis: Die wesentlichen Punkte

Bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses gibt es einige wesentliche Punkte, die man beachten sollte.

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1. Klären Sie zunächst, ob ein einfaches, ein qualifiziertes oder ein Zwischenzeugnis verlangt
2. Kennzeichnen Sie im Betreff die Zeugnisart. Ein Zwischenzeugnis muss durch den Begriff "Zwischenzeugnis" deutlich gekennzeichnet sein, die Beurteilung eines Auszubildenden als "Ausbildungszeugnis".
3. In der Einleitung geben Sie den Namen des Mitarbeiters, seine Tätigkeit sowie das Eintritts- und Austrittsdatum an.
4. Anschrift und Geburtsdatum des Mitarbeiters sind nur mit Einverständnis des Mitarbeiters aufzunehmen.
5. Es folgt die Tätigkeitsbeschreibung, die das vollständige Arbeitsverhältnis von Eintritt bis Austritt umfasst. Bei langjähriger Beschäftigung sind die wesentlichen Punkte zusammenzufassen. Tätigkeiten, welche das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nicht geprägt haben, müssen und sollten nicht aufgenommen werden. Bei der Beurteilung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses sollten zeitlich weiter zurück liegende Tätigkeiten in wenigen Sätzen zusammengefasst werden.
6. In der Leistungsbeurteilung bewerten Sie den Mitarbeiter. Nutzen Sie dazu die typischen Zeugnisformulierungen. Damit ist gewährleistet, dass die Beurteilung auch genau so verstanden wird, wie sie gemeint ist.
7. Auch die Gesamtbeurteilung ist für den Wert eines Zeugnisses von Bedeutung. Die Bewertung in der zusammenfassende Leistungsbeurteilung muss der durchschnittlichen Bewertung der einzelnen Kriterien entsprechen.
8. Die Beendigungsgründe dürfen nur bzw. müssen auf Wunsch des Mitarbeiters in das Zeugnis aufgenommen werden. Klären Sie, ob dieser Wunsch geäußert wurde.
9. Die persönliche Schlussformulierung rundet das Zeugnis ab, der Arbeitnehmer hat allerdings keinen Anspruch darauf. Fehlt sie, bedeutet auch dies einen entscheidenden Minuspunkt.
10. Die Originalunterschrift eines Bevollmächtigten muss auf dem Schriftstück stehen. Außerdem sind folgende Angaben erforderlich: Der Name des Zeugnisausstellers zusätzlich maschinenschriftlich, der Hinweis auf die Rechtsstellung des Ausstellers bei Vertreter des Arbeitgebers und der Hinweis auf die Funktion des Ausstellers, sowie Ort und Datum.
11. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes muss das Zeugnis einige formale Kriterien erfüllen: es muss sauber geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen oder Änderungen enthalten. Für das Zeugnis muss ein offizieller Firmenbriefbogen verwendet werden. Das Zeugnis darf durch die Form oder den Inhalt nicht den Eindruck erwecken, dass sich der Arbeitgeber vom Inhalt distanziert.

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